Wenn sie uns unterstützen möchten

Grundsätze guter Stiftungspraxis

 

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Folge der Stiftung:

est. 2012

Wenn sie uns unterstützen möchten

Wenn Sie die Dewender-Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies in Form einer Spende oder einer Zustiftung tun. Spenden kommen unmittelbar Projekten zugute, die dem Stiftungszweck entsprechen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen nachhaltig und daraus resultierend die Erträge der Stiftung.  Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.

Unsere Bankverbindung:
Dewender-Stiftung
Postbank
IBAN DE94 4401 0046 0238 8454 60
BIC PBNKDEFF

Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ oder „Zustiftung“ sowie ihre Adresse an; beachten Sie dabei, dass Zustiftungen erst ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich sind.

Hinweis zu Spenden bis 300 Euro

Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis aus – zum Beispiel Ihr Kontoauszug, ein Überweisungsbeleg oder ein Ausdruck aus dem Online‑Banking. Eine Zuwendungsbestätigung ist für diese Spendenhöhe nicht zwingend erforderlich.

Wenn Sie dennoch eine Zuwendungsbestätigung wünschen, stellen wir Ihnen diese selbstverständlich gerne aus und senden sie Ihnen zu.


Dewender-Stiftung
Norbert Dewender, Vorstand
Kempener Straße 11 | 47669 Wachtendonk | T +49 (0) 2836 445 | E info(at)dewender-stiftung(dot)de