Energieberatung vor Ort (EBW)

 

Dipl.-Ing. Norbert Dewender
Beratender Ingenieur
Kempener Str.11
47669 Wachtendonk
T +49 (0) 2836 445
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Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

 

Energieberatung vor Ort (EBW)

Als Energieeffizienz-Experte helfe ich Besitzern von Ein- und Mehrfamilienhäusern dabei, Heizöl, Erdgas und Strom zu sparen. Ich führe Beratungen nach den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Bei einer Förderung durch das BAFA betragen ihre Kosten bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus 325 EUR und bei einem Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten 425 EUR.

Kosten einer Energieberatung vor Ort

Wohngebäude Beratene/r (Anteil) BAFA (Zuschuss) insgesamt
bis 2 Wohneinheiten

325 €

1.300 €

1.625 €

ab 3 Wohneinheiten

425 €

1.700 €

2.125 €

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vom BAFA führe ich einen Termin vor Ort durch, um den aktuellen Zustand des Hauses zu erfassen. Dann erstelle ich einen Bericht mit einem Sanierungsfahrplan und einer Umsetzungshilfe. In diesem Bericht zeige ich auf, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind. Der Bericht dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Bundes. Wenn Sie eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchführen lassen oder bereits einen geförderten Sanierungsfahrplan haben und eine Maßnahme daraus beantragen und umsetzen, erhalten Sie einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Weitere Informationen: Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)""

Antragstellung

Der Antrag ist vom Fördermittelempfänger (Beratene/r) zu stellen. Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter und Pächter

Die Antragstellung ist nur online möglich. Das Antragsformular finden Sie auf www.bafa.de/ebw unter > Informationen zum Thema > Formulare. Wenn Sie den dort hinterlegten Link „Antragsformular“ bestätigen, gelangen Sie zum Antragsformular.
Der Antrag kann entweder vom Beratungsempfänger selbst oder von einer bevollmächtigten Person im Namen des Beratungsempfängers gestellt werden. Wenn sie mir eine Vollmacht ausstellen, stelle ich gerne in ihrem Namen den Antrag.

Ablauf

Eine Energieberatung besteht im Wesentlichen aus

  • der Datenaufnahme vor Ort
  • der Erstellung des iSFP
  • der anschließenden Aushändigung und Erläuterung (auch telefonisch, wenn der Beratungsempfänger zustimmt) des iSFP

Vororttermin

Beim Vororttermin sollten - insofern vorhanden - folgende Unterlagen vorliegen: 

  • Baupläne des Hauses
  • Baubeschreibungen
  • Heizkostenabrechnungen (Heizöl, Gas, Strom, Fernwärme) von drei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Bescheinigung des Schornsteinfegers (Mess- und Überprüfungsprotokoll)