Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes führe ich Beratungen nach den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. 

Die Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans

Anzahl der Wohneinheiten 1 - 2 3 - 8 9 - 20
Beratungskosten 1.300 € 1.800 € 2.100 €
Förderung durch das BAFA 650 € 850 € 850 €
Ihr Eigenanteil 650 € 950 € 1.250 €

Größere Anzahl Wohneinheiten nach Vereinbarung.

Antragstellung

Der Antrag ist vom Fördermittelempfänger (Beratene/r) zu stellen. Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter und Pächter

Die Antragstellung ist nur online möglich. Der Antrag kann entweder vom Beratungsempfänger selbst oder von einer bevollmächtigten Person im Namen des Beratungsempfängers gestellt werden. Wenn sie mir eine Vollmacht ausstellen, stelle ich gerne in ihrem Namen den Antrag.

Ablauf

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vom BAFA kann mit der Energieberatung begonnen werden. Diese besteht im Wesentlichen aus folgenden Schritten:

  1. Erstes Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort
  2. Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
  3. Zusendung des Sanierungsfahrplanes und der Umsetzungshilfe per E-Mail/Post
  4. Abschlussgespräch und Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

Der Sanierungsfahrplan dient anschließend als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Bundes.

Vororttermin

Beim Vororttermin sollten - insofern vorhanden - folgende Unterlagen vorliegen: 

  • Baupläne des Hauses
  • Baubeschreibungen
  • Heizkostenabrechnungen (Heizöl, Gas, Strom, Fernwärme) von drei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Bescheinigung des Schornsteinfegers (Mess- und Überprüfungsprotokoll)

Hinweis

Da die Förderprogramme kurzfristig geändert werden können, sind die Informationen auf dieser Webseite möglichweise überholt. Aktuelle Informationen, insbesondere zu den Fördersätzen, finden sie in der Regel auf der Webseite des BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude


Dipl.-Ing. Norbert Dewender, Beratender Ingenieur für Bauwesen
Kempener Straße 11 | 47669 Wachtendonk | T +49 (0) 2836 445 | E info(at)dewender(dot)de