Energieberatung vor Ort (EBW)
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes führe ich Beratungen nach den Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch.
Höhe der Förderung
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Ihre Kosten bei Förderung durch das BAFA
- 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Ablauf einer Energieberatung vor Ort
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids vom BAFA führe ich einen Termin vor Ort durch, um den aktuellen Zustand des Hauses zu erfassen. Dann erstelle ich einen Bericht mit einem Sanierungsfahrplan und einer Umsetzungshilfe. In diesem Bericht zeige ich auf, welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind. Der Bericht dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Bundes. Wenn Sie eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) durchführen lassen oder bereits einen geförderten Sanierungsfahrplan haben und eine Maßnahme daraus beantragen und umsetzen, erhalten Sie einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Antragstellung
Der Antrag ist vom Fördermittelempfänger (Beratene/r) zu stellen. Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieter und Pächter
Die Antragstellung ist nur online möglich. Der Antrag kann entweder vom Beratungsempfänger selbst oder von einer bevollmächtigten Person im Namen des Beratungsempfängers gestellt werden. Wenn sie mir eine Vollmacht ausstellen, stelle ich gerne in ihrem Namen den Antrag.
Ablauf
Eine Energieberatung besteht im Wesentlichen aus
- der Datenaufnahme vor Ort
- der Erstellung des iSFP
- der anschließenden Aushändigung und Erläuterung (auch telefonisch, wenn der Beratungsempfänger zustimmt) des iSFP
Vororttermin
Beim Vororttermin sollten - insofern vorhanden - folgende Unterlagen vorliegen:
- Baupläne des Hauses
- Baubeschreibungen
- Heizkostenabrechnungen (Heizöl, Gas, Strom, Fernwärme) von drei aufeinanderfolgenden Jahren
- Bescheinigung des Schornsteinfegers (Mess- und Überprüfungsprotokoll)
Hinweis
Da die Förderprogramme kurzfristig geändert werden können, sind die Informationen auf dieser Webseite möglichweise überholt. Aktuelle Informationen, insbesondere zu den Fördersätzen, finden sie in der Regel auf der Webseite des BAFA: Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude