Zum 7. August 2024 werden laut BAFA die Fördersätze im Energieberatungsprogramm für Wohngebäude EBW von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gekürzt. Die maximalen Zuschussbeträge je geförderter Beratung werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt, also auf höchstens 650 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Die Verbindung zwischen Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) und EBW bleibt unverändert bestehen (erhöhte förderfähige Ausgaben in BEG EM bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus)). An der BEG ändert sich nichts. Weitere Infos zur Energieberatung