Häufig gestellte Fragen
Was wir machen
Die Dewender-Stiftung fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- Kunst und Kultur
- Volks- und Berufsbildung, einschl. Studentenhilfe
- Sport
- bürgerliches Engagement
Als gemeinnützige Stiftung aus der Gemeinde Wachtendonk im Kreis Kleve fördern wir Projekte vor Ort im Rahmen unserer Stiftungszwecke. Im Rahmen des Deutschlandstipendiums unterstützen wir Studierende an mehreren Hochschulen in der Region.
Woher die Fördermittel kommen
Die Unterstützungsmaßnahmen werden aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert. Dazu kommen die Spenden und Zuwendungen von Personen, die sich der Idee dieser Stiftung verbunden fühlen, und Ergebnisse von Vermögensumschichtungen.
So geht es
Hinweis: Die Stiftung nimmt zur Zeit keine Anträge entgegen, da die Fördergelder an bestehende Kooperationspartnerschaften gebunden sind.
Einen Antrag auf Förderung eines Projektes können juristische Personen, beispielsweise Vereine, aus der Gemeinde Wachtendonk stellen, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können. Um Unterstützung von der Stiftung zu erhalten, stellen Sie bitte eine kurze formlose Förderanfrage per E-Mail an info(at)dewender-stiftung(dot)de mit den wichtigsten Informationen zum Projekt. Diese sollte mindestens enthalten:
- Angaben zum Antragstellenden
- kurze Beschreibung des Projektes
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- ungefähre Zeitschiene
- Beschreibung der Zielgruppe
- Kosten des Projektes
- Eigenanteil des Antragstellenden
- gewünschte Höhe der Förderung
Die Bearbeitung erfolgt nur bei Vorlage aussagekräftiger Unterlagen. Wir betrachten Fördersuchende als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke. Die Stiftung reagiert so schnell wie möglich auf einen Antrag. Über den Fortgang der Antragsbearbeitung wird zeitnah informiert. Generell werden nur Projekte als förderungswürdig erachtet, deren zweifelsfreie Nachhaltigkeit und gesellschaftlich soziale Relevanz nicht angezweifelt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.
Pflichten des Geförderten
Die zugesprochenen Mittel sind zweckmässig einzusetzen. Jährlich (spätestens am Ende des geförderten Projektes) ist ein Kurzbericht des geförderten Projektes zu erstellen und an die Dewender-Stiftung zu senden.
Wenn Sie die Stiftung unterstützen möchten
Wir freuen uns über ihre Unterstützung. Sie können dies in Form einer Spende oder einer Zustiftung machen. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital unmittelbar und stärken damit die Leistungsfähigkeit der Stiftung. Spenden sind Zuwendungen, die für eine zeitnahe Ausschüttung bestimmt sind. Ihre Geldzuwendung ist nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich abzugsfähig.
Unsere Bankverbindung:
Dewender-Stiftung | Postbank | IBAN DE94 4401 0046 0238 8454 60 | BIC PBNKDEFF
Bei Geldzuwendungen bis zu einer Höhe von 300 Euro reicht der Nachweis der Überweisung zur steuerlichen Anerkennung. Für eine Zuwendungsbescheinigung über 300 Euro bitte Vorname, Name und die Postanschrift bei der Überweisung ergänzen. Wenn auch für einen Betrag unter 300 Euro eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden soll, wird gebeten eine E-Mail an die Mailadresse info(at)dewender-stiftung(dot)de zu senden und dort Name, Postanschrift sowie den Tag der Spende anzugeben.
Dewender-Stiftung
Norbert Dewender, Vorstand
Kempener Straße 11 | 47669 Wachtendonk | T +49 (0) 2836 445 | E info(at)dewender-stiftung(dot)de