Norbert Dewender | Beratender Ingenieur
Ich bin:
- Bauvorlageberechtigt
- qualifizierter Tragwerksplaner
- staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- BAFA-Energieberater
- Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes
Aktuelles
Neue Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Zum 01.07.2023 tritt für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) eine neue Richtlinie in Kraft.
Im Wesentlichen wird es folgende Änderungen geben:
- Das Förderverfahren wird umgestellt. Künftig werden die Zuschüsse an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Diese stellen den Förderantrag und erhalten den Zuwendungsbescheid. Sie können sich im Förderverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
- Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist.
- Energieberatungen werden nur noch gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) unter Verwendung der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Dies gilt für Förderverfahren mit Antragstellung ab dem 01.07.2023.
- Übergangsweise wird bis zum 31.12.2023 auch weiterhin die vom BAFA erteilte Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung anerkannt.
Das BAFA wird zum 01.07.2023 einen neuen Internetauftritt für EBW anbieten. Dort steht ein neues Antragsformular bereit, um online Zuschussanträge zu stellen. Auch Verwendungsnachweise können zukünftig über die neue Internetseite eingereicht werden, voraussichtlich ab Ende September. Anträge, die vor dem 01.07.2023 gestellt wurden, können im bestehenden System abgeschlossen werden.
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