Wertermittlung von Immobilien

 

Dipl.-Ing. Norbert Dewender
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Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

 

Wertermittlung von Immobilien

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Ich bewerte Grundstücke und Immobilien und ermittele den Wert, den sie auf dem Markt haben könnten. Dafür gibt es drei Methoden, die ich anwenden kann: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Dabei halte ich mich an bestimmte Vorschriften, um sicherzustellen, dass meine Bewertungen fair und genau sind. Normalerweise benutze ich das Sachwert- und Ertragsverfahren, um den Wert von Grundstücken und Immobilien zu bestimmen.

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in den folgenden Rechtsnormen:
Baugesetzbuch (BauGB)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
Sachwert-Richtlinie (SW-RL)
Ertragswert-Richtlinie (EW-RL)
Vergleichswert-Richtlinie (VW-RL)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)